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BGB § 1418 Vorbehaltsgut

BGB § 1418 Vorbehaltsgut

[ Auszug: (1) Vom Gesamtgut ist das Vorbehaltsgut ausgeschlossen. (2) Vorbehaltsgut sind die Gegenstände, 1. die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erk ... ]